Bava Batra 256

Kapitel 256

א תיובתא דכולהו תיובתא
1 Dies ist eine Widerlegung aller. Eine Widerlegung.
ב שלח ר' אבא לרב יוסף בר חמא האומר על תינוק בין הבנים נאמן ורבי יוחנן אמר אינו נאמן
2 R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Wenn jemand von einem Kinde unter seinen Söhnen sagt, so ist er glaubhaft. R. Joḥanan aber sagt, er sei nicht glaubhaft. –
ג מאי קאמר אמר אביי הכי קאמר האומר על תינוק בין הבנים יירש כל נכסי נאמן כרבי יוחנן בן ברוקה ורבי יוחנן אמר אינו נאמן כרבנן
3 Wie ist dies zu verstehen? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn jemand von einem Kinde unter seinen Söhnen sagt, er solle sein ganzes Vermögen erben, so ist er glaubhaft, nach R. Joḥanan b. Beroqa. R. Joḥanan aber sagt, er sei nicht glaubhaft nach den Rabbanan.
ד מתקיף לה רבא האי נאמן ואינו נאמן יירש ולא יירש מבעיא ליה
4 Raba wandte ein: Wieso heißt es demnach ‘glaubhaft’ und nicht glaubhaft’, es sollte ja heißen erben’ und nicht erben’!?
ה אלא אמר רבא הכי קאמר האומר על תינוק בין הבנים בכור הוא נאמן כר' יהודה ור' יוחנן אמר אינו נאמן כרבנן:
5 Vielmehr, erklärte Raba, meint er es wie folgt: wenn jemand von einem Kinde unter seinen Söhnen sagt, er sei der Erstgeborene, so ist er glaubhaft, nach R. Jehuda; R. Joḥanan aber sagt, er sei nicht glaubhaft nach den Rabbanan.
ו שלח ליה ר' אבא לרב יוסף בר חמא האומר תטול אשתי כאחד מן הבנים נוטלת כאחד מן הבנים אמר רבא ובנכסים של עכשיו ובבנים הבאין לאחר מכאן:
6 R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Wenn jemand verfügt, seine Frau solle ebenso einen Anteil erhalten wie jeder seiner Söhne, so erhält sie einen solchen wie jeder seiner Söhne. Raba sagte: Nur von den Gütern, die er dann besitzt, und gleich den Söhnen, die später vorhanden sind.
ז שלח ליה רבי אבא לרב יוסף בר חמא המוציא שטר חוב על חבירו מלוה אומר לא נפרעתי כלום ולוה אומר פרעתי מחצה והעדים מעידין שפרע כולו הרי זה נשבע וגובה מחצה מנכסים בני חורין אבל ממשועבדין לא דאמרי אנן אעדים סמכינן
7 R. Abba ließ R. Joseph b. Ḥama mitteilen: Wenn jemand einen Schuldschein auf seinen Nächsten präsentiert, und der Gläubiger sagt, er habe keine Zahlung erhalten, während der Schuldner sagt, er habe die Hälfte bezahlt, und Zeugen bekunden, daß er alles bezahlt habe, so schwöre er und jener fordere die Hälfte ein von freien Gütern, nicht aber von belasteten, denn [die Käufer] können sagen, sie hätten sich auf die Zeugen verlassen.
ח ואפי' לר' עקיבא דאמר משיב אבדה הוי הני מילי היכא דליכא עדים אבל היכא דאיכא עדים אירתותי אירתת
8 Und selbst nach R. A͑qiba, welcher sagt, er gelte als Wiederbringer eines Fundes, gilt dies nur von dem Falle, wenn keine Zeugen vorhanden sind, wenn aber Zeugen vorhanden sind, fürchtet er.
ט מתקיף לה מר בר רב אשי אדרבה אפי' לר' שמעון בן אלעזר דאמר מודה מקצת הטענה הוי הני מילי היכא דליכא עדים דקא מסייעי ליה אבל היכא דאיכא עדים דקא מסייעי ליה ודאי משיב אבדה הוי
9 Mar b. R. Aši wandte ein: Im Gegenteil, selbst nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar, welcher sagt, er habe einen Teil der Forderung eingestanden, gilt dies nur von dem Falle, wenn keine Zeugen vorhanden sind, die ihn unterstützen, wenn aber Zeugen vorhanden sind, die ihn unterstützen, gilt er entschieden als Wiederbringer eines Fundes.
י דרש מר זוטרא משמיה דרב שימי בר אשי הלכתא בכל הני שמעתתא כדשלח ליה רבי אבא לרב יוסף בר חמא אמר ליה רבינא לרב אשי דר"נ מאי א"ל אין גובין מתנינן לה וכן אר"נ
10 Mar Zuṭra trug im Namen des R. Šimi b. Aši vor: Die Halakha ist bei all diesen Lehren so zu entscheiden, wie R. Abba R. Joseph b. Ḥama mitteilen ließ. Rabina sprach zu R. Aši: Wie ist es mit R. Naḥman? Dieser erwiderte: Wir lehren: man fordere nicht ein, und ebenso sagte auch R. Naḥman. –
יא ואלא הלכתא לאפוקי מאי
11 Was schließt demnach diese Festsetzung der Halakha aus: